AGB's

1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Bei eigenen Fehlern haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. 

2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

3. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. 

4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen. 

 5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. 

6. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Wir behalten uns für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehung des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

7. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen. 

8. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht angenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.



Widerrufsbelehrung bei Anforderung von Exposés

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